Tel. 06035 / 33 32
Fax 06035 / 92 19 41
Willy-Nohl-Straße 3
61203 Reichelsheim
08:30 - 12:15 Uhr
Mo. bis Do.
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Auszug aus unserem Schulprogramm
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Grundsätze zu Hausaufgaben
1) Hausaufgaben ergänzen die schulische Arbeit und sollen der Übung und Vertiefung dienen.
In beschränktem Umfang können neue Unterrichtsinhalte erarbeitet werden.
2) Hausaufgaben müssen in ihrem Schwierigkeitsgrad und Umfang die Leistungsfähigkeit der
Schülerinnen und Schüler berücksichtigen und von diesen weitestgehend selbstständig in
angemessener Zeit gelöst werden.
3) Um den Kindern eine Wertschätzung für ihre Anstrengungen zu geben, werden von den
Lehrkräften die Hausaufgaben überprüft. Die Zeitabstände und Form der Überprüfung
bestimmt die jeweilige Lehrkraft!
4) Hausaufgaben, die nicht entsprechend angefertigt werden (d.h. nicht in der
angemessenen Form, unvollständig und / oder gar nicht vorliegen), und / oder nicht
vorgezeigt werden können, müssen schnellstmöglich nachgearbeitet werden. Bei
mehrmaligem Fehlen werden die Eltern durch die Lehrkraft informiert.
In begründeten Ausnahmefällen kann die Lehrkraft, nach vorheriger Information an die Eltern,
einfordern, dass die Hausaufgaben im Anschluss an oder vor dem Regelunterricht in der
Schule angefertigt werden.
5) Bei entschuldigten Fehlzeiten müssen gegebenenfalls (in Absprache mit der Lehrkraft)
entsprechende Hausaufgaben nachgearbeitet werden.
6) Die Erledigung der Hausaufgaben wirkt sich positiv bzw. negativ auf die Note des jeweiligen
Faches und des Arbeitsverhaltens aus.
7) Es sollte noch ausreichend Zeit für die individuelle Freizeitgestaltung vorhanden sein, daher
sollte die tägliche Arbeitszeit in aller Regel in der
– Jahrgangsstufe 1 und 2 bis zu ½ Stunde
– Jahrgangsstufe 3 bis 4 bis zu ¾ Stunde betragen.
8) Ergeben sich aus der Anfertigung der Hausaufgaben größere Probleme, bitten wir die Eltern
in diesem Fall um eine kurze Notiz im Hausaufgabenheft!
9) Individuelle Übungszeiten und die Vorbereitung auf eine Klassenarbeit bzw. Lernkontrolle
fließen nicht in die Hausaufgabenzeit ein, sondern sind separat zu betrachten!
10) Wie die Hausaufgabenkontrolle von Seiten der Eltern erfolgen sollte, wird auf dem
Elternabend mit den jeweiligen Lehrkräften besprochen.